Durch den Einsatz von Solarenergie steigern Sie Ihre Autonomie, verringern die Energieausgaben und tragen zur Schaffung einer lebenswerten Umwelt bei. Zudem erhöhen Sie durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage den Wert Ihrer Immobilie. Indem Sie überschüssigen Strom, den Sie selbst nicht verbrauchen ins Netz einspeisen, können Sie nicht nur Strom sparen, sondern auch Einnahmen erzielen.
Die IKB bietet ihren Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der IKB einen Einspeisevertrag zur Abnahme von elektrischer Überschussenergie aus Photovoltaik-Anlagen bis 100 kWp an. Der jeweilige Quartalspreis für die von der IKB abgenommene elektrische Energie beträgt 80 % vom Mittelwert der Börsenpreise der letzten fünf Handelstage im Vorquartal:
* Mittelwert der Börsenhandelspreise für Stromlieferungen an der European Energy Exchange (EEX) aus den letzten 5 Handelstagen des Vorquartals.
Die zugrundeliegenden Börsenpreise der European Energy Exchange (EEX) werden von E-Control veröffentlicht.
Der Antrag zur Abnahme von elektrischer Überschussenergie aus Photovoltaikanlagen bis 100 kWp steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Q4 2024 (01.10.2024 – 31.12.2024) | 7,28 Cent/kWh |
Q3 2024 (01.07.2024 – 30.09.2024) | 6,08 Cent/kWh |
Q2 2024 (01.04.2024 – 30.06.2024) | 4,62 Cent/kWh |
Q1 2024 (01.01.2024 – 31.03.2024) | 7,69 Cent/kWh |
Q4 2023 (01.10.2023 – 31.12.2023) | 9,43 Cent/kWh |
Q3 2023 (01.07.2023 – 30.09.2023) | 8,45 Cent/kWh |
Q2 2023 (01.04.2023 – 30.06.2023) | 9,27 Cent/kWh |
Für bestehende Einspeiseverträge bis 10 kWp, mit Abschlussdatum vor dem 13. Juli 2023, gilt weiterhin der vereinbarte und von E-Control veröffentlichte Marktpreis nach § 41 Ökostromgesetz 2012.
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