Hydranten sind für die Löschwasserbereitstellung und für die Brandbekämpfung essenziell. Es liegt in der Verantwortung der Gemeinden, dass Hydranten im Bedarfsfall funktionieren. Nicht funktionierende Hydranten können hohe, vermeidbare Sachschäden und im schlimmsten Fall Personenschäden verursachen. Aus diesem Grund sieht die ÖNORM B 2539 vor, dass Hydranten alle zwei Jahre einer detaillierten Funktionsprüfung zu unterziehen sind, die dokumentiert werden muss.
Funktionsprüfung von Hydranten entsprechend ÖNORM B 2539.
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