Gemäß den festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Entgeltbestimmungen sind unsere Tarife auf Basis der Wertsicherung gestaltet. Das bedeutet, dass die monatliche reguläre Grundgebühr gemäß den vereinbarten Entgeltbestimmungen jährlich an die Inflationsrate (VPI) angepasst wird. Diese Anpassung betrifft ausschließlich die monatliche reguläre Grundgebühr des Tarifs. Etwaige individuell gewährte Rabatte finden bei der Berechnung der Wertanpassung keine Berücksichtigung.
Die Einführung der Inflationsanpassung erfolgte im Jahr 2022 gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen. Es handelt sich nicht um eine Preiserhöhung, sondern um eine Anpassung der Tarife und ihrer regulären monatlichen Grundgebühren. Diese Maßnahme dient der Angleichung der Kosten für ein Produkt oder eine Leistung an die Inflationsentwicklung und der Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Daher besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die fixen monatlichen Entgelte werden, sofern nicht anders vereinbart, einmal im Jahr an die allgemeine Preisentwicklung in Österreich angepasst. Diese Anpassung erfolgt im Frühjahr und basiert auf dem Verbraucherpreisindex (VPI 2020). Verträge, die eine Indexierung gemäß den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, unterliegen dieser Anpassung, während Kosten für Zusatzpakete oder andere Leistungen unverändert bleiben. Generell gilt, dass eine Anpassung der Grundgebühr nur dann erfolgt, wenn ein oder mehrere aufeinanderfolgende Jahres-VPI den Schwellenwert von 1 Prozent überschreiten.
Wertsicherungen sind bereits aus anderen Sektoren wie Versicherungen oder Immobilien bekannt. Dabei handelt es sich um die Anpassung der Kosten für ein Produkt oder eine Dienstleistung an die Inflationsentwicklung, um die vertraglich vereinbarte Gegenleistung aufrechtzuerhalten.
Die Telekommunikationsbranche sieht sich ebenfalls mit steigenden Kosten konfrontiert. Durch kontinuierliche Investitionen gewährleisten wir aber, dass unsere Kundinnen und Kunden auf ein modernes Netz und hochwertige Produkte sowie Dienstleistungen vertrauen können. Würden die monatlichen Entgelte im Falle einer Inflation nicht erhöht werden, würden die durch die Inflation stark steigenden Kosten irgendwann unsere Einnahmen, deren Höhe fix in den Verträgen mit unseren Kunden vereinbart ist, übersteigen.
Im Falle eines erheblichen Rückgangs der Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr werden die Entgelte für unsere Kundinnen und Kunden en ebenfalls entsprechend der Deflation reduziert.
Die Statistik Austria veröffentlicht jährlich den österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres. Die monatliche Grundgebühr wird entsprechend angepasst, wenn der VPI steigt oder sinkt. Es wurde jedoch ein Schwellenwert von 1 Prozent festgelegt. Das bedeutet, dass eine Erhöhung oder Senkung der monatlichen Grundgebühr nur dann erfolgt, wenn der VPI innerhalb eines Jahres um mindestens 1 Prozent über- oder unterschritten wird.
Die Wertsicherung der IKB per 1. Mai 2024 beträgt 7,8 Prozent auf Basis des VPI (2020).
Nein, Die Anpassung der Grundgebühr erfolgt ausschließlich bei Tarifen, die eine Indexierung gemäß den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen enthalten. Diese Indexierung ist ein integraler Bestandteil des Vertrags, weshalb bei einer Erhöhung der monatlichen Grundgebühr kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht.