Bei der Errichtung von Gebäuden und Wohnanlagen ist bereits in der Planungsphase Rücksicht auf die Entsorgungssituation zu nehmen. Das vorliegende Informationsblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Kriterien für die Planung von Müllhäusern und Müllbehälterstandplätzen. Die Vorgaben müssen bei der Planung von Architektinnen bzw. Architekten und Bauherrinnen bzw. Bauherren berücksichtigt werden. Die Angaben basieren auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen.
Gut gestaltete Sammelstellen tragen wesentlich dazu bei, die Sammlung von Abfällen und Wertstoffen zu verbessern.
Die Anzahl der aufzustellenden Behälter ist abhängig von:
Pro Person und Woche gilt ein Mindestbehältervolumen von:
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Die Sammelstelle sollte großzügig dimensioniert sein. Die erforderlichen Abfallsammelbehälter für Bio-, Rest-, Papier- und Kunststoffmüll müssen untergebracht werden können und eine Erweiterung der Sammelstelle sollte bei Bedarf möglich sein. Der gesamte Platzbedarf setzt sich zusammen aus Stellfläche und Manipulationsfläche. Die Türbreite eines Müllhauses muss mind. 1,50 m sein.
Mustersammelstelle:
Manipulationsfläche 7,00 m² x Faktor 2,50 m² = 17,50 m²
Gesamter Platzbedarf 7,00 m² + 17,50 m² = 24,50 m²
Manipulationsfläche = Stellfläche x Faktor 2,5 (Richtwert) Gesamter Platzbedarf = Stellfläche + Manipulationsfläche
Es ist durchaus möglich, dass das Mindestbehältervolumen durch ein zusätzliches Abfallaufkommen erhöht werden muss. Daher sollte für zusätzliche Gefäße immer ausreichend Platz einberechnet werden.
1 Behälter Restmüll | 770 Liter | 1,30m² | |
1 Behälter Bioabfall | 120 Liter | 0,30m² | |
2 Behälter Altpapier | 240 Liter | 0,90m² | |
3 Behälter Kunst- & Verbundstoff | 1.100 Liter | 4,50m² | |
STELLFLÄCHE | 7,00m² |
Volumen | Beispielfoto | Maße |
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Restmüllsack 60 Liter | Höhe gefüllt ca. 500 mm | |
LVP-Sack 110 Liter | Höhe gefüllt ca. 750 mm |
Volumen | Beispielfoto | Maße |
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120 Liter | B: 480 mm / T: 540 mm / H: 945 mm Stellfläche: ca. 0,30 m² | |
240 Liter | B: 580 mm / T: 707 mm / H: 1045 mm Stellfläche: ca. 0,45 m² |
Volumen | Beispielfoto | Maße |
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660/770 Liter | 660 Liter: B: 1370 mm / T: 776 mm / H: 1195 mm Stellfläche: ca. 1,30 m² | |
1100 Liter | B: 1370 mm / T: 1115 mm / H: 1470 mm Stellfläche: ca. 1,5 m² |
Zur ungehinderten und wirtschaft lichen Durchführung der Abfallsammlung ist eserforderlich, dass die Behälterstandplätze möglichst nahe an der von den Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren Verkehrsfläche liegen.
Die Standplätze und Müllräume müssen aus praktischen Gründen in unmittelbarer Nähe zur Ein- und Ausfahrt der jeweiligen Liegenschaft liegen, um einen ungehinderten Transport der Behälter zum Abfallsammelfahrzeug sicherzustellen.
Maße:
Gewichte:
Bei Durchfahrten müssen zwischen der Fahrzeugoberkanten und der Unterkante der Durchfahrt mindestens 0,2 Meter frei bleiben. Beim Übergang von Gefällen zu ebenen Flächen bzw. von ebenen Flächen zu Steigungen muss je nach Steigung/Gefälle die Unterkante der Durchfahrt noch entsprechend höher liegen.
Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015
Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015
https://www.innsbruck.gv.at/leben/wohnen/ver-entsorgung
Abteilung Abfallsammlung
Richard-Berger-Straße 2
Telefon: 0512 502 7842
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Gemeindeabgaben-Vorschreibung
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Stadtmagistrat Innsbruck
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