Ausweis der Anteile an verschiedenen Primärenergieträgern, auf deren Basis die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 erzeugt wurde:
Gemäß § 78 und § 79 ElWOG 2010 idF BGBl. I Nr. 5/2023 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 gibt Innsbrucker Kommunalbetriebe AG die sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von Innsbrucker Kommunalbetriebe AG im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 an Endverbraucher gelieferten elektrischen Energie erzeugt wurde:
Energieträger | Versorgermix |
---|---|
Wasserkraft | 96,28 % |
Windenergie | 2,80 % |
Sonstige erneuerbare Energieträger | 0,92 % |
Summe | 100,00 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 62,67 % aus Österreich und zu 37,33 % aus Norwegen.
Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 62,67 %
Energieträger | Produktmix |
---|---|
Wasserkraft | 94,44 % |
Windenergie | 4,19 % |
Sonstige erneuerbare Energieträger | 1,37 % |
Summe | 100,00 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 55,8 % aus Norwegen und zu 44,2 % aus Österreich.
Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 44,2 %
Energieträger | Produktmix |
---|---|
Wasserkraft | 100 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 100 % aus Österreich.
Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 100 %
Kontaktieren Sie uns!