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Eltern mit Kind vor dem Laptop

Primäre Stromkennzeichnung

Ausweis der Anteile an verschiedenen Primärenergieträgern, auf deren Basis die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 erzeugt wurde:

Sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung

für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023

Gemäß § 78 und § 79 ElWOG 2010 idF BGBl. I Nr. 5/2023 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 gibt Innsbrucker Kommunalbetriebe AG die sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von Innsbrucker Kommunalbetriebe AG im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 an Endverbraucher gelieferten elektrischen Energie erzeugt wurde:

EnergieträgerVersorgermix
Wasserkraft96,28 %
Windenergie2,80 %
Sonstige erneuerbare Energieträger0,92 %
Summe100,00 %

Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 62,67 % aus Österreich und zu 37,33 % aus Norwegen.

Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.

Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 62,67 %

EnergieträgerProduktmix
Wasserkraft94,44 %
Windenergie4,19 %
Sonstige erneuerbare Energieträger1,37 %
Summe100,00 %

Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 55,8 % aus Norwegen und zu 44,2 % aus Österreich.

Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.

Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 44,2 %

EnergieträgerProduktmix
Wasserkraft100 %

Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 100 % aus Österreich.

Umweltauswirkungen der Stromproduktion: Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermix fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.

Ausweis des gemeinsamen Handels: Der gemeinsam gehandelte Strom und Herkunftsnachweis beträgt 100 %

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