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Förderberatung

Die IKB setzt sich für die Umstellung auf nachhaltige Energie in Tirol ein. Dazu setzen wir vielfältige Energiesparinitiativen und beraten zu verschiedenen Themen rund ums Energiesparen. Zusätzlich bieten wir allen IKB-Stromkundinnen und -Stromkunden Förderungen zur E-Mobilität und zu Wärmepumpen an. Wir beraten Sie kostenlos zu den aktuellen IKB-Fördermöglichkeiten rund um Ihr persönliches Energiesparprojekt.

Mit einer Wärmepumpe können Sie die Sonnenenergie nutzen, die während des ganzen Jahres in der Erde, der Luft bzw. im Wasser gespeichert wird. Damit werden fossile Energieträger wie Öl oder Gas durch Sonnenenergie ersetzt und Schadstoffemissionen (Kohlendioxid und andere Treibhausgase) vermieden. Somit leistet eine Wärmepumpe einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Die IKB fördert IKB-Stromkundinnen und -Stromkunden:

  • Einfamilienhäuser mit einem Zuschuss von pauschal € 300,–.
  • Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 10 Wohneinheiten, großvolumigen Wohnbau und gewerbliche Anlagen mit einem Zuschuss von € 100 pro kW elektrischer Leistungsaufnahme. 

Die Voraussetzung ist ein aufrechter IKB-Stromliefervertrag.

Alle weiteren Informationen finden Sie im Informationsblatt Wärmepumpenförderung sowie im Leitfaden Wärmepumpenförderung.

Stellen Sie gleich einen Antrag zur Wärmepumpenförderung.

 

Die IKB betreibt bereits mehr als 70 E-Ladestationen in und rund um Innsbruck. Möchten Sie unsere Ladestationen nutzen und Ihr E-Auto ab sofort mit unserem Öko-Strom tanken? Als IKB-Stromkundin bzw. -Stromkunde erhalten Sie zusätzlich 10 Prozent Rabatt. Die Voraussetzung ist einaufrechter IKB-Stromliefervertrag.

Weitere Fördermöglichkeiten zur E-Mobilität: Beachten Sie die unterschiedlichen Förderungen von Bund: www.umweltfoerderung.at/alle-foerderungen und Landwww.tirol.gv.at/umwelt/energie/energiefoerderungen/

Alle Informationen zur IKB-e-laden-App und zur IKB-Ladekarte finden Sie unter Elektromobilität der IKB.

Photovoltaikförderungen 2024 für PV-Anlagen und Batteriespeicher
 

  • Bundesförderung PV durch Entfall der Mehrwertsteuer (= Nullsteuersatz) für Photovoltaik-Privatanlagen bis 35 kWp und Batteriespeicher bis 20 kWh
    • Gilt im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025
    • Gilt nur in Verbindung mit Modul-Lieferungen, die bloße Nachrüstung eines Batteriespeichers ohne Modulkauf wird nicht anerkannt für den Nullsteuersatz.
       
  • Bundesförderung Photovoltaik für gewerbliche Anlagen und Privatanlagen, die größer als 35 kWp sind: Hierzu finden Sie hier nähere Information: Wissensdatenbank zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) (eag-abwicklungsstelle.at)

    Die Fördersätze im Jahr 2024 sind nach den verschiedenen Kategorien gestaffelt:
    • Kategorie A: 0 – 10 kWp:                  195 Euro/kWpeak
    • Kategorie B: größer 10 – 20 kWp:    185 Euro/kWpeak
    • Kategorie C: größer 20 – 100 kWp:  maximal 150 Euro/kWpeak
    • Kategorie D: größer 100 kWp:          maximal 140 Euro/kWpeak
    • Gefördert werden maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
       
  • Landesförderung Photovoltaik im Rahmen der Wohnbauförderung bzw. Wohnhaussanierung:
  • Landesförderung Batteriespeicher:
  • Förderung PV-Anlagen durch Stadt Innsbruck: 
    • Förderung im Rahmen des Programms „Energie Plus“
    • Förderung der ersten 10 kWp einer PV-Anlage
    • Fördersatz: 250 Euro pro kWp
    • Unterlagen und Ansuchen: Energie Plus - Stadt Innsbruck

Zusätzlich zu den IKB-Förderungen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten von Bund, Land und weiteren Initiativen.

Terminvereinbarung zu den aktuellen Förderungen

Haben Sie noch Fragen zu den IKB-Förderungen? Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

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