Licht, Warmwasser oder Heizung – all diese Dinge zählen zu unserem komfortablen Alltag. Für eine konstante Versorgung benötigt es große Mengen an Energie. Aber was passiert, wenn diese knapp ist? Und wie funktioniert die Vergabe von Strom oder Gas im Ernstfall? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Beitrag.
Kurz erklärt: Die Energielenkung für Strom tritt in Kraft, wenn zu wenig Strom für alle verfügbar ist – etwa durch Engpässe bei russischem Gas, langfristige Lieferstopps, Naturkatastrophen, technische Schäden oder Sabotage an Kraftwerken oder am Stromnetz. Dann wird der verfügbare Strom möglichst gerecht unter der Bevölkerung verteilt, um einen großflächigen Blackout zu verhindern. Das wird österreichweit geregelt. Für uns in Innsbruck bedeutet das, dass zeitversetzt einzelne Zonen in der Stadt von der Stromversorgung ausgenommen werden. Jede Kundenanlage wird maximal 4 Stunden am Stück abgeschaltet, in der restlichen Zeit ist der Strom weiterhin verfügbar. Im Abschaltplan finden Sie heraus, wann Ihre Zone betroffen ist.
Treten die Maßnahmen der Energielenkung in Kraft, wird Ihr Haushalt zeitweise nicht mehr mit Strom versorgt. Für solch eine Versorgungsunterbrechung von bis zu 4 Stunden haben wir ein paar wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt.
Wenn die Energielenkungsmaßnahmen nötig werden, tritt eine Situation ein, die für uns alle eine neue Herausforderung ist. Wir in der IKB bereiten uns gewissenhaft vor und arbeiten mit vollem Einsatz daran, die Maßnahmen, sollten sie notwendig werden, für alle so gut wie möglich durchzuführen. Helfen Sie uns dabei und bereiten Sie sich zuhause ebenfalls entsprechend vor. Dann können wir die kurzfristigen Unterbrechungen in der Stromversorgung meistern.
Unter dem Begriff Energielenkung versteht man Maßnahmen, die zur Sicherung der allgemeinen Energieversorgung getroffen werden. Das bedeutet: Im Ernstfall – also, wenn das Angebot von Strom oder Gas zu klein ist, um den Energiebedarf zu decken – muss entschieden werden, wer wie viele Mengen davon beziehen darf.
Solange genügend Energieressourcen vorhanden sind, sind keine besonderen Maßnahmen notwendig. Kommt es jedoch zu Engpässen bei einer Quelle, wie etwa dem russischen Gas, so besteht die Gefahr, dass nicht alle Verbraucher:innen ausreichend versorgt werden können. Dies ist der Zeitpunkt, wenn das Energielenkungsgesetz in Österreich greift.
Das Gesetz dient als rechtliche Grundlage und erlaubt die Erlassung von Energielenkungsmaßnahmen für folgende Bereiche:
Gut zu wissen: Nicht nur bei drohenden bzw. bereits eingetretenen Versorgungsengpässen in Österreich, sondern auch bei internationalen Notstandmaßnahmen tritt das Energielenkungsgesetz in Kraft.
Engpässe in der Energieversorgung stellen eher eine Ausnahmesituation dar. Nichtsdestotrotz können sie niemals gänzlich ausgeschlossen werden. Mögliche Ursachen für Energieknappheit sind z. B.:
Im Falle einer Versorgungskrise gelten bestimmte Regeln, nach denen die Energielenkung erfolgen soll. Diese folgen einem 3-Stufen-Plan und werden mittels Verordnungen erlassen:
Der Abschaltplan regelt, wann welche Zone in Innsbruck mit Strom versorgt wird bzw. abgeschaltet wird. Abwechselnd werden die einzelnen Zonen ab- und wieder zugeschaltet. So kann garantiert werden, dass jede einzelne Kundenanlage maximal vier Stunden am Stück abgeschaltet wird. Der Abschaltplan betrifft Privatpersonen genauso wie öffentliche Gebäude und Unternehmen, also alle, die in der jeweiligen Zone mit Strom versorgt werden.
Das wird im Abschaltplan beachtet:
Beispiel: Ihr Haus befindet sich in Zone X. Am Montag wird Ihre Anlage laut Abschaltplan von 4 bis 8 Uhr Früh und von 16 bis 20 Uhr abgeschaltet. In diese Zeit kann es passieren, dass Ihr Haus keinen Strom hat. Zu den anderen Zeiten werden Sie weiterhin verlässlich mit Strom versorgt. Am nächsten Tag wechselt die Uhrzeit, daher könnte es sein, dass Sie am Dienstag zwischen 0 und 4 Uhr und zwischen 12 und 16 Uhr keinen Strom haben. Durch diese Regelung gibt es keine Bevorzugung, wann welche Zone von der Abschaltung betroffen ist.
Wir stellen Ihnen den genauen Abschaltplan über unsere Website zur Verfügung, sobald die Energielenkungsmaßnahmen zwingend nötig werden. Weitere Veröffentlichungsmaßnahmen werden derzeit mit den Behörden abgeklärt. Bitte beachten Sie, dass die Schalthandlungen bis zu 30 Minuten dauern können, das heißt, es gibt eine gewisse Unschärfe bei den Ein- und Abschaltzeiten.
Wir stellen Ihnen den genauen Zonenplan über unsere Website zur Verfügung, sobald die Energielenkungsmaßnahmen zwingend nötig werden.
Tritt der Ernstfall ein, also Punkt 3 in der Energievergabe, kann das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt und Energie eine entsprechende Verordnung erlassen, in der festgelegt wird, wer wieviel Energie verbrauchen darf.
Gas und Öl sind dabei Bundeskompetenz. Für Strom erlässt der Bund zwar ebenfalls eine Verordnung, allerdings ist diese an die Länder gerichtet (nicht direkt an die Energieversorger:innen). Strom ist somit Länderkompetenz. Das bedeutet: Das Land Tirol übernimmt in diesem Fall die Energielenkung und gibt der IKB konkrete Anweisungen dazu.
Für die Vorbereitung und Koordinierung der Lenkungsmaßnahmen in den Bereichen Elektrizität und Erdgas ist die E-Control zuständig.
Die Maßnahmen treten jedenfalls nicht überraschend in Kraft, sondern mit geeigneter Vorlaufzeit, damit Sie sich darauf vorbereiten können.
Falls eine Energielenkungsmaßnahmen-Verordnung in Kraft tritt, werden die Inhalte breit kommuniziert. Unter anderem auf diesen Kanälen:
Die Entscheidung darüber, ob der Energielenkungsfall ausgerufen wird und welche Maßnahmen zu treffen sind, obliegt der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Im Fall der Energielenkung fungiert die E-Control in Abstimmung mit dem BMK als zentrale Kommunikationsstelle für die Marktteilnehmer und stellt Informationen zur Verfügung.
Um den Energiebedarf auch im Krisenfall zu decken, können bestimmte Maßnahmen zur Energielenkung erlassen werden. Dabei wird festgelegt, wer welche Mengen an Energie beziehen darf. Die Koordinierung dieser Maßnahmen für die Bereiche Elektrizität und Erdgas unterliegt allein der E-Control. Die IKB hat keinen Einfluss auf die Energievergabe.