Die IKB berät Sie gerne und individuell, wenn es um Ihren Abwasseranschluss geht. Wir besprechen mit Ihnen alle notwendigen Maßnahmen und Tätigkeiten zur Herstellung Ihres Abwasseranschlusses. Im konkreten sind dies:
Bitte beachten Sie, dass der Vertrag von der IKB immer auf alle aktuellen Grundstückseigentümer bzw. auf den Bevollmächtigten ausgestellt wird. Daher ist der Nachweis für die Bevollmächtigung Voraussetzung.
Alle Pläne sind in zweifacher Ausführung erforderlich. Am einfachsten für Sie ist es, wenn Sie die Einreichpläne, die Sie mit Ihrem Bauansuchen abgeben, auch den IKB-Anträgen beilegen.
Bei Unklarheiten fragen Sie am besten Ihren Fachplaner oder Architekten. Die IKB steht Ihnen für diese Fragen unter abwasser(at)ikb.at oder der Telefonnummer 0512 502 7825 mit Rat zur Seite.
Füllen Sie den Antrag zum Abschluss eines Abwasservertrages aus und senden Sie diesen zusammen mit allen Plänen und Beilagen an den Geschäftsbereich Abwasser, Roßaugasse 2, 6020 Innsbruck oder an abwasser(at)ikb.at. Wenn Sie sich bei den Daten im Formular nicht auskennen, dann fragen Sie am besten Ihren Fachplaner oder Architekten. Gerne informieren wir Sie unter der Telefonnummer 0512 502 7797.
Bitte beachten Sie: Damit Sie den gültigen Abwasservertrag dem Bauansuchen beilegen können, sollte der Antrag am besten 3 Wochen vor dem Bauansuchen gestellt werden, da die IKB 3 Wochen für die Bearbeitung Ihrer vollständigen Unterlagen benötigt.
Melden Sie sich bitte 4 bis 6 Wochen, bevor Sie den Anschluss benötigen, beim Geschäftsbereich Abwasser unter 0512 502 7797 oder abwasser(at)ikb.at. Sie werden von der IKB vor Beginn der Bauausführung über den genauen Termin in Kenntnis gesetzt.
Bitte melden Sie uns den Beginn Ihrer Bauarbeiten mittels dem Formular „Arbeitsbeginn-Anzeige“ an den Geschäftsbereich Abwasser, Rossaugasse 2, 6020 Innsbruck, oder senden Sie ihn als Mail an abwasser(at)ikb.at
Der ausführende Installateur oder Ihre Baufirma muss Ihnen eine Fertigmeldung ausstellen, mit der der Abschluss der Arbeiten bestätigt wird. Verwenden Sie dazu bitte das Formular „Fertigstellungsanzeige“. Mit der Fertigstellungsmeldung benötigt die IKB auch sämtliche Ausführungspläne.
Nach dem Anschluss an die Kanalisation müssen Sie eine Firma beauftragen, die Ihnen eine Dichtheitsprüfung durchführt. In der Regel kann das mit der Fertigstellungsmeldung erfolgen.
Die Fertigstellungmeldung, sämtliche Ausführungspläne als auch das Protokoll über die Dichtheitsprüfung senden Sie bitte an die IKB, Geschäftsbereich Abwasser ,Rossaugasse 2, 6020 Innsbruck, oder per Mail an abwasser(at)ikb.at
Für den Kanalanschluss ist ein Kanalanschlussentgelt zu entrichten. Es ermittelt sich bei Neubauten aus der Baumasse laut Baubescheid mal dem Einheitssatz (Näheres im Abwasservertrag, den AGB und dem Tarifblatt). Für die Kanalbenützung erhalten Sie die Rechnung in Form der gewohnten Jahresabrechnung.
Kontaktieren Sie uns!