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Abwasseranschluss

Wichtige Information für Bauherren, Architekten und Fachplaner

Die IKB berät Sie gerne und individuell, wenn es um Ihren Abwasseranschluss geht. Wir besprechen mit Ihnen alle notwendigen Maßnahmen und Tätigkeiten zur Herstellung Ihres Abwasseranschlusses. Im konkreten sind dies:

Durchleitungsrechte / Mitbenützung

  • Bei nicht direkt anschließbaren Grundstücken: Grenzt das Grundstück nicht direkt an ein öffentliches Gut der Stadt Innsbruck mit vorhandenem Kanal an, wird ein Durchleitungsrecht (vom Vorderliegergrundstück) benötigt.
  • Recht der Mitbenützung eines bestehenden Privatkanals: Besteht in Ihrem Bereich ein privater Kanal, an welchen Sie anschließen möchten, benötigen Sie eine Zustimmung des Kanaleigentümers bzw. -betreibers.

Vollmachten und Zustimmungserklärungen

  • Baurechtsverträge, Pachtverträge und Vollmachten: Wenn Sie Mieter oder Pächter eines Grundstückes sind, brauchen Sie vom Eigentümer des Grundstückes die Vollmacht, dass Sie bauen dürfen.

Grundbuch – Eigentümer

  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Kaufverträge: Wenn Sie ein Grundstück erst kürzlich erworben haben und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, benötigen Sie den Kaufvertrag für das Grundstück.

Bitte beachten Sie, dass der Vertrag von der IKB immer auf alle aktuellen Grundstückseigentümer bzw. auf den Bevollmächtigten ausgestellt wird. Daher ist der Nachweis für die Bevollmächtigung Voraussetzung.

 

Niederschlagswässer / Versickerungen – Einleitungen in den Kanal

  • Grundsätzliche Versickerungspflicht: Grundsätzlich haben sämtliche Niederschlagswässer (Regen), die auf Ihr Grundstück treffen (Dachflächen, Hofflächen usw.), über Ihren Grund und Boden zu versickern (Sickerschacht oder Sickermulden). Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Niederschlagswässer nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. (Ausnahme: Mentlberg, Altstadt, Mühlau unf teilweise Arzl)

Pläne

Alle Pläne sind in zweifacher Ausführung erforderlich. Am einfachsten für Sie ist es, wenn Sie die Einreichpläne, die Sie mit Ihrem Bauansuchen abgeben, auch den IKB-Anträgen beilegen.

  • Übersichtslageplan (M = 1:250 oder 1:500 oder 1:1000) mit den angrenzenden Grundstücken
  • Grundriss (M = 1:50 oder 1:100) mit Grundleitung vom Gebäude bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal. Wird im Regelfall von Ihrem Architekten oder Installateur eingezeichnet. 
  • Längenschnitt: Abwicklung vom öffentlichen Kanal bis zum Hauseintritt. 
  • Darstellung aller für den Kanal relevanten Anlagen (z. B. Fettabscheider, Hebeanlagen etc.)
  • Darstellung der Flächen, die in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden, Rückhalteeinrichtungen / Drosselung darstellen. Farbliche Kennzeichnung – fragen Sie am besten Ihren Planer oder Installateur.
  • Gegebenenfalls sind technische Berichte erforderlich.

Technische Details für den Bauherrn (Planer)

  • Mindestnennweite für Hausanschlussleitungen bis zum Übergabeschacht ist DN 150
  • Gefälle im öffentlichen Gut mit mind. 2 %
  • Arbeiten im öffentlichen Gut nur durch IKB (Grabungsverbot der Stadt Innsbruck vom 01.12. bis 31.03. beachten)
  • Übergabeschacht ist vorzusehen
  • Rückstauebene 10 cm über dem Straßenniveau an der Anschlussstelle
  • Sanitäre Entwässerungsgegenstände und Bodenabläufe unterhalb der Rückstauebene sind gemäß Norm mittels Abwasserhebeanlagen (in Sonderfällen über Rückstauverschlüsse) zu entwässern. [Verantwortung des Kanalbenützers – siehe Abwasservertrag.]

Bei Unklarheiten fragen Sie am besten Ihren Fachplaner oder Architekten. Die IKB steht Ihnen für diese Fragen unter abwasser(at)ikb.at oder der Telefonnummer 0512 502 7825 mit Rat zur Seite.

Füllen Sie den Antrag zum Abschluss eines Abwasservertrages aus und senden Sie diesen zusammen mit allen Plänen und Beilagen an den Geschäftsbereich Abwasser, Roßaugasse 2, 6020 Innsbruck oder an abwasser(at)ikb.at. Wenn Sie sich bei den Daten im Formular nicht auskennen, dann fragen Sie am besten Ihren Fachplaner oder Architekten. Gerne informieren wir Sie unter der Telefonnummer 0512 502 7797.

Bitte beachten Sie: Damit Sie den gültigen Abwasservertrag dem Bauansuchen beilegen können, sollte der Antrag am besten 3 Wochen vor dem Bauansuchen gestellt werden, da die IKB 3 Wochen für die Bearbeitung Ihrer vollständigen Unterlagen benötigt. 

Melden Sie sich bitte 4 bis 6 Wochen, bevor Sie den Anschluss benötigen, beim Geschäftsbereich Abwasser unter  0512 502 7797 oder abwasser(at)ikb.at. Sie werden von der IKB vor Beginn der Bauausführung über den genauen Termin in Kenntnis gesetzt.

Bitte melden Sie uns den Beginn Ihrer Bauarbeiten mittels dem Formular „Arbeitsbeginn-Anzeige“ an den Geschäftsbereich Abwasser, Rossaugasse 2, 6020 Innsbruck, oder senden Sie ihn als Mail an abwasser(at)ikb.at

Der ausführende Installateur oder Ihre Baufirma muss Ihnen eine Fertigmeldung ausstellen, mit der der Abschluss der Arbeiten bestätigt wird.  Verwenden Sie dazu bitte das Formular „Fertigstellungsanzeige“. Mit der Fertigstellungsmeldung benötigt die IKB auch sämtliche Ausführungspläne.

Nach dem Anschluss an die Kanalisation müssen Sie eine Firma beauftragen, die Ihnen eine Dichtheitsprüfung durchführt. In der Regel kann das mit der Fertigstellungsmeldung erfolgen.

Die Fertigstellungmeldung, sämtliche Ausführungspläne als auch das Protokoll über die Dichtheitsprüfung senden Sie bitte an die IKB, Geschäftsbereich Abwasser ,Rossaugasse 2, 6020 Innsbruck, oder per Mail an abwasser(at)ikb.at

Für den Kanalanschluss ist ein Kanalanschlussentgelt zu entrichten. Es ermittelt sich bei Neubauten aus der Baumasse laut Baubescheid mal dem Einheitssatz (Näheres im Abwasservertrag, den AGB und dem Tarifblatt). Für die Kanalbenützung erhalten Sie die Rechnung in Form der gewohnten Jahresabrechnung.

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