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Wasseranschluss 

Wichtige Information für Bauherren!

Reichen Sie den Antrag zum Abschluss eines Wasserlieferungsvertrags gleichzeitig mit dem Antrag auf Abschluss eines Abwasservertrages ein. Damit gewährleisten Sie eine rasche und problemlose Abwicklung Ihrer Anträge.
Sie benötigen einen Wasseranschluss? Wir haben für Sie nachfolgend den Ablauf und die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
 

Füllen Sie den Antrag zum Abschluss eines Wasserlieferungsvertrags vollständig aus und senden Sie diesen zusammen mit allen Plänen und Beilagen an wasser(at)ikb.at oder Geschäftsbereich Wasser, Wasseranschlüsse und Kundenservice, Roßaugasse 2, 6020 Innsbruck. Wenn Sie sich bei den Daten im Formular nicht auskennen, dann fragen Sie am besten Ihren Fachplaner oder Architekten. Gerne informieren wir Sie unter der Telefonnummer 0512 502 7411.

Bitte beachten Sie, dass die IKB fünf Wochen für die Bearbeitung Ihrer vollständigen Unterlagen benötigt.

Vor der Antragstellung sind folgende Punkte abzuklären:

Durchleitungsrechte / Mitbenützung

  • Bei nicht direkt anschließbaren Grundstücken: Grenzt das Grundstück nicht direkt an ein öffentliches Gut der Stadt Innsbruck mit vorhandener Versorgungsleitung, wird ein Durchleitungsrecht (vom Vorderliegergrundstück) benötigt.
  • Recht der Mitbenützung einer bestehenden Wasserleitung: Besteht in Ihrem Bereich eine private Zuleitung, an welchen Sie anschließen möchten, benötigen Sie eine Zustimmung des Wasserleitungserbauers bzw. -betreibers.
  • Recht der Verlegung auf Fremdgrund: Ist das Grundstück noch nicht erschlossen, benötigen Sie (vom Besitzer des Vorderliegergrundstücks) das Recht, auf dessen Grund eine Wasserleitung zu verlegen und zu betreiben.

Vollmachten und Zustimmungserklärungen

  • Baurechtsverträge, Pachtverträge und Vollmachten: Wenn Sie Mieter oder Pächter eines Grundstückes sind, brauchen Sie vom Eigentümer des Grundstückes die Vollmacht, dass Sie bauen dürfen.

Grundbuch – Eigentümer

  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Kaufverträge: Wenn Sie ein Grundstück erst kürzlich erworben haben und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, benötigen Sie den Kaufvertrag für das Grundstück.


Bitte beachten Sie, dass der Vertrag von der IKB immer auf alle aktuellen Grundstückseigentümer bzw. auf den Bevollmächtigten ausgestellt wird. Daher ist der Nachweis für die Bevollmächtigung Voraussetzung.

Pläne und Beilagen

Alle Pläne sind in einfacher Ausführung und mit folgenden Informationen erforderlich:

  • Lage der Versorgungsleitung und Dimension im Plan darstellen
  • Gewünschte Trassenführung der Anschlussleitung
  • Gewünschte Lage des Hauseintritts
  • Gewünschte Lage der Zähleranlage: Diese muss frei zugänglich und frostsicher sein.
  • Definition der Übergabestelle
  • Bauliche Einrichtungen für die Wasserversorgung (z. B. Schacht).

Technische Details für Planer oder Bauherrn

  • Länge der Anschlussleitung so kurz wie möglich, aber max. 20 m
  • Aufstellung der Ausläufe – Dimension der Anschlussleitung plus Ermittlung des Bemessungswertes (BW)
  • Kein Anschluss auf Verdacht (nur bei konkreten Projekten). Die Herstellung des Hausanschlusses muss gesondert, acht Wochen vor dem Wunschtermin, beantragt werden und wird aus hygienetechnischen Gründen erst unmittelbar vor Fertigstellung des Bauvorhabens ausgeführt.
  • Strikte Trennung von Wasser – Abwasser (z. B. Schacht)
  • Arbeiten im öffentlichen Gut zu 98 % durch IKB (Grabungsverbot von 1.12 -31.3. beachten)

Bei Unklarheiten fragen Sie am besten Ihren Installateur oder Architekten. Die IKB steht Ihnen für diese Fragen unter der Telefonnummer 0512 502 7411 mit Rat zur Seite.

Der Antrag wird zusammen mit allen erforderlichen Beilagen von der IKB geprüft. Anschließend erstellen wir den Wasserlieferungsvertrag und übermitteln Ihnen diesen.

Im Wasserlieferungsvertrag wird die Höhe des Anschlusskostenbeitrages angeführt. Dieser berücksichtigt die anteiligen Kosten des vorgelagerten Wasserhauptleitungsnetzes und wird entsprechend den AGB Wasser der IKB ermittelt. Der AKB bemisst sich nach der Dimension Ihrer Anschlussleitung unmittelbar nach dem Gebäudeeintritt bzw. Schachteintritt. Die Verrechnung des AKB erfolgt nach Herstellung des Anschlusses mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Einheitspreisen lt. Tarifblatt. Bitte prüfen Sie noch einmal alle Angaben im Vertrag und retournieren Sie den unterzeichneten Vertrag. Im Anschluss erhalten Sie eine Kopie des gegengezeichneten Vertrages. Die erforderliche Stellungnahme an die Stadt Innsbruck für den Baubescheid wird IKB-seits per E-Mail übermittelt.

Füllen Sie das Formular Ansuchen zur Herstellung einer Wasseranschlussleitung aus und senden Sie dieses an wasser(at)ikb.at oder Geschäftsbereich Wasser, Wasseranschlüsse und Kundenservice, Rossaugasse 2, 6020 Innsbruck. Bitte beachten Sie, dass wir den Antrag mind. acht Wochen vor dem gewünschten Ausführungstermin benötigen.

Sie erhalten von uns ein Angebot für die fachgemäße Errichtung des Wasseranschlusses. Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, unterzeichnen Sie es bitte und retournieren es als Auftragserteilung an die IKB, Geschäftsbereich Wasser, Wasseranschlüsse und Kundenservice, Rossaugasse 2, 6020 Innsbruck

Sie werden von der IKB vor der Bauausführung über den genauen Termin in Kenntnis gesetzt. Nach Durchführung der Anschlussarbeiten installieren wir umgehend den Wasserzähler.

Nach Abschluss der Anschlussarbeiten erhalten Sie von uns die Rechnung über die Herstellungskosten der Anschlussleitung und über den Anschlusskostenbeitrag.

Für die laufenden Kosten (Wasserlieferung, Zählermiete, Leistungsentgelt) erhalten Sie von uns eine Jahreswasserabrechnung.

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