Die Stromkostenbremse endete am 31. Dezember 2024, und auch andere finanzielle Unterstützungen liefen aus. Hier erfahren Sie, welche Änderungen 2025 auf Sie zukommen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Die Stromkostenbremse, die in den letzten zwei Jahren vielen Haushalten in Österreich finanzielle Entlastung gebracht hat, wurde als Reaktion auf die Energiekrise eingeführt. Doch seit dem 1. Jänner 2025 gibt es sie nicht mehr. Auch andere Maßnahmen wie Steuerreduktionen und das Aussetzen von Förderbeiträgen sind ausgelaufen.
In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, was jetzt zu beachten ist:
Es lohnt sich, jetzt den Energieverbrauch zu optimieren. Außerdem können Sie Ihre eigenen Teilbeträge in den IKB-Online-Services oder im IKB-DIREKT-Kundenportal anpassen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Neben der Stromkostenbremse fallen seit Anfang 2025 auch folgende Unterstützungen weg:
Die Netzentgelte für Strom werden jährlich von der Regulierungsbehörde E-Control angepasst. Sie sind hauptsächlich verbrauchsabhängig, sodass die Kosten bei steigendem Verbrauch zunehmen. Für einen Standardhaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 9,7 Euro netto (11,6 Euro brutto), was einer Erhöhung von 2,8 % entspricht.
Der Wegfall der Fördermaßnahmen sowie höhere Netzkosten und Abgaben bedeuten, dass die Energiekosten 2025 steigen werden.
Ein positiver Aspekt: Die Mehrkosten werden sich auf zwei Jahresabrechnungen verteilen. Das liegt daran, dass die Abrechnungsperiode oft nicht mit dem Jahresende zusammenfällt.
Beispiel:
Liegt die nächste Jahresabrechnung im März 2025, fallen nur drei Monate unter die neuen Bedingungen, der Rest noch unter die Stromkostenbremse. Dadurch werden die Mehrkosten erst nach und nach spürbar. Wer die Abrechnung erst in der zweiten Jahreshälfte erhält, wird die Änderungen deutlicher merken, da ein größerer Anteil der Abrechnungsperiode im Jahr 2025 liegt.
Mit der Jahresabrechnung werden auch die Teilbeträge für die nächste Periode angepasst. Dabei werden die gestiegenen Kosten und wegfallenden Förderungen berücksichtigt.
Falls es Schwierigkeiten bei der Begleichung der Stromrechnung gibt, bietet die IKB flexible Lösungen wie Ratenvereinbarungen oder Stundungen an. Diese können individuell vereinbart werden.
Online seit 30.1.2025