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Steckdose

Aktuelle Informationen zur Stromversorgung und den Stromprodukten

Die IKB hat mit Frühjahr 2023 neue, günstigere Stromprodukte eingeführt. Mehr als 68.000 Kundinnen und Kunden haben dieses Angebot schon angenommen und profitieren von den Vorteilen.

Mit dem neuen privaten Stromprodukt IKB-comfort plus garantieren wir seit 1.1.2024 einen Arbeitspreis von höchstens 15,24 Cent brutto pro Kilowattstunde. Dies entspricht einer Ersparnis von 30 Prozent im Vergleich zum Preis im Altvertrag.

Damit erhalten Sie auch eine Preisgarantie, d. h. der Arbeitspreis für das Neuprodukt wird bis 31.12.2024 nicht erhöht. 
Sie gehen durch Ihren Wechsel keine Vertragsbindung ein, d. h. Sie können jederzeit einen Lieferantenwechsel vornehmen.
 

Was gilt für unsere Kund:innen im Altvertrag?

Mit 1.3.2024 tritt die Änderung des Tiroler Elektrizitätsgesetzes in Kraft. 

Dies bewirkt, dass alle Kundinnen und Kunden, die eine Kündigung für ihren aktuellen  Stromliefervertrag erhalten haben und noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben oder bis 31.3.2024 nicht in den Neuvertrag wechseln wollen, automatisch ab 1.4.2024 in die Grundversorgung fallen und weiterhin mit Strom versorgt werden. Kundinnen und Kunden müssen dafür nichts tun. Sie werden in den nächsten Tagen mittels eines Schreibens darüber informiert. Sollte die Aufnahme in die Grundversorgung nicht gewünscht sein, kann dem widersprochen werden und ein Vertrag mit einem anderen Stromlieferanten unterzeichnet werden. Der Strompreis in der Grundversorgung der IKB beträgt 15,24 Cent/kWh inkl. USt.

Änderung des Tiroler Elektrizitätsgesetzes 2012

Die IKB gewährt im Zeitraum von 1.1.2024 bis 31.3.2024 für alle Kundinnen und Kunden im Altprodukt IKB-comfort eine Preisgarantie für einen Arbeitspreis von 21,72 Cent/kWh inkl. USt.
 

Sie möchten in den Neuvertrag wechseln?

Diese Optionen haben Sie:

OnlineIm IKB Online-ServiceIm IKB-Online-Service ist der Wechsel in das neue günstige Stromprodukt so einfach wie noch nie! Alles, was Sie dafür benötigen, sind Ihre Kundennummer und Anlagennummer.
TelefonischBeim IKB-KundenserviceGerne ist Ihnen unser Team vom IKB-Kundenservice telefonisch unter der Nummer 0512 502 5299 beim Wechsel in das neue günstige Produkt behilflich.
PersönlichIm IKB-KundencenterGerne können Sie auch bei unseren IKB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Salurner Straße 11, 6020 Innsbruck in das neue günstige Stromprodukt wechseln.

FAQ

Häufige Fragen von Kund:innen im Altvertrag, die nicht in den Neuvertrag wechseln wollen

Sie fallen mit 1.4.2024 in die Grundversorgung (aufgrund der Aktualisierung des TEG). Konkret werden Sie der IKB zur Grundversorgung zugewiesen, weil die IKB zum Stichtag 31.12.2023 die meisten Zählpunkte im Netzgebiet der IKB versorgte.

Nein, der Strom wird nicht abgedreht. Falls ein:e Kund:in jedoch gegen die Aufnahme in die Grundversorgung widerruft, wird sie/er abgeschaltet, wenn nicht bis zum 31.3.2024 ein anderer Stromlieferant namhaft gemacht wird.

Nein. Wer nichts tut, fällt automatisch in die Grundversorgung und wird damit ununterbrochen beliefert.

Ja, es gibt einen Vertrag mit der IKB. Kund:innen erhalten ab 1.4.2024 alle Informationen zum neuen Vertrag mit einem separaten Schreiben (ALB, Preisblatt etc.)

Der Preis in der Grundversorgung ist gleich hoch wie im Neuvertrag und beträgt 15,24 Cent/kWh inkl. USt.

Finden Sie hier die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Grundversorgung.

Sie sparen seit 1.1.2024 im Vergleich zum Produkt IKB-comfort rund 30 Prozent auf den Energiepreis. Der Energiepreis beträgt seit 1.1.2024 nur mehr 15,24 Cent/kWh brutto (Privatkunden)/13,10 Cent/kWh netto (Businesskunden). Sie haben eine Preisgarantie, d. h. der Arbeitspreis für das Neuprodukt wird bis 31.12.2024 nicht erhöht. Sie gehen durch Ihren Wechsel keine Vertragsbindung ein, d. h. Sie können jederzeit einen Lieferantenwechsel vornehmen.

Auch wenn die IKB den Aufwand für die Umstellung auf das günstigere Produkt so gering wie möglich halten möchte, ist eine Umstellung ohne aktive Zustimmung des Kunden rechtlich nicht zulässig! Der Umstieg auf unser neues Produkt und der damit verbundene Abschluss eines neuen Energieliefervertrags bietet der IKB die Möglichkeit, flexibler auf Marktentwicklungen, insbesondere auf künftige Preissenkungen am Strommarkt, zeitnah reagieren zu können.

Häufige Fragen von Kund:innen im Altvertrag, die in den Neuvertrag wechseln wollen

Der Arbeitspreis bei Abschluss des Neuprodukts beträgt abzüglich des IKB- und Aktionsbonus nur mehr 15,24 Cent/kWh inkl. USt. Dieser Preis wird Ihnen bis 31.12.2024 garantiert und Sie haben weiterhin keine Vertragsbindung.

Es gibt keinen Haken. Die ALB bleiben unverändert. Der Arbeitspreis für das Neuprodukt abzüglich des IKB- und Aktionsbonus wird bis zum 31.12.2024 nicht erhöht und es besteht auch weiterhin keine Vertragsbindung!

Der Versand bzw. die Erstellung der Kündigungsschreiben benötigt eine gewisse Vorlaufzeit im Druck der Schreiben. Bei einem Vertragsabschluss genau in diesem Zeitpunkt kann es zu Überschneidungen in der Auswertung der Daten für die Schreiben kommen.

Kund:innen können die unterschriebenen Verträge entweder per Post, per E-Mail oder per Fax an die IKB schicken oder im Kundencenter in der Salurner Straße 11 abgeben. 
Kund:innen können den unterschriebenen Liefervertrag auch an neuvertrag(at)ikb.at schicken oder das Online-Formular nutzen.

Ja, es gibt eine Bestätigung. Die IKB schickt nach ca. drei Wochen ein Begrüßungsschreiben, in dem Kund:innen die Vertragsannahme bestätigt bekommen und auch Informationen über die Höhe des neuen Teilzahlungsbetrags erhalten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier auf der Website für Sie zusammengefasst. Unser Kundencenter ist Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr für Sie geöffnet. Kund:innen können den unterschriebenen Liefervertrag auch an neuvertrag(at)ikb.at schicken.
 

Die IKB gehört im Österreich-Vergleich weiter zu den günstigsten Stromanbieterinnen.

Unsere Kund:innen, die auf den neuen Liefervertrag umsteigen, werden auch künftig sicher und verlässlich mit Strom versorgt. Die Preise werden künftig nicht mehr gemäß des Österreichischen Strompreisindex berechnet, sondern auf Basis des novellierten Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes ElWOG. Damit können wir auf Strompreisschwankungen flexibler reagieren.

Nein, Sie bekommen keine Zwischenabrechnung. Sie schicken uns einfach den neuen Vertrag unterschrieben zurück. Dann bekommen Sie wie gewohnt Ihre Jahresabrechnung von uns.

Nein, das müssen Sie nicht. Wir errechnen Ihren durchschnittlichen Verbrauch. Daraus ergibt sich dann der neue Teilzahlungsbetrag inklusive der Zuschüsse und Aktionen. Über diesen Betrag werden Sie dann von uns informiert. Wenn Sie wünschen, können Sie Ihren monatlichen Teilbetrag aber auch selbst anpassen. 
Dafür haben Sie 2 Möglichkeiten:

Nein, Sie müssen den Zählerstand nicht ablesen. Wir errechnen Ihren Zählerstand anhand Ihres bisherigen Stromverbrauchs. Natürlich können Sie uns Ihren Zählerstand aber auch gerne mitteilen. Am besten online über unsere Kundenservice-Zählerstandsangabe.

IKB gewährt im Zeitraum von 1. Jänner 2024 bis 31. März 2024 für alle Kund:innen im Altprodukt IKB-comfort oder IKB-comfort Business eine Preisgarantie für die folgenden Arbeitspreise:
Arbeitspreis von IKB-comfort beträgt 21,72 Cent/kWh inkl. USt im Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. März 2024
Arbeitspreis von IKB-comfort Business beträgt 22,20 Cent/kWh inkl. USt im Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. März 2024

Deshalb reduziert sich zwischen 1. Jänner 2024 bis 31. März 2024 der Arbeitspreis um 3,36 Cent/kWh inkl. USt.
 

Informationen zu allen Förderungen und Zuschüssen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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0512 502 52 99

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Aktualisiert am 1.3.2024