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Entlastungsbeitrag

Die IKB und die Arbeiterkammer Tirol haben ein Stromkostenentlastungspaket geschnürt. Ab zirka Ende Mai wird dieses als Einmalzahlung an die IKB-Haushaltskundinnen und -kunden überwiesen. Im Folgenden sind die wichtigsten Infos dazu angeführt.

Wer bekommt einen Entlastungsbeitrag?

  • Alle Haushaltskundinnen und -kunden, die am 1. Dezember 2023 ein Standard-Stromprodukt bezogen haben.
  • Für die Auszahlung des vollen Entlastungsbetrages muss die Kundin bzw. der Kunde schon seit 1. September 2022 ein Standard-Stromprodukt der IKB bezogen haben.

Informationen zum Erhalt des Entlastungsbeitrags

  • Die Auszahlungen werden Ende Mai 2024 starten, können aber aufgrund der tranchenweisen Abwicklung von ca. 90.000 betroffenen Anlagen bis Dezember 2024 andauern.
  • Die Auszahlung erfolgt automatisch und bequem über Ihre hinterlegte Bankverbindung.

Wie kommen wir zu Ihren Kontodaten?

  • Sie haben uns bereits einen Abbuchungsauftrag für die Teilbetragszahlungen erteilt.
  • Sie haben keinen Abbuchungsauftrag/Einziehungsauftrag? Dann teilen Sie uns aktiv Ihre Kontodaten mit - am einfachsten nutzen Sie für diesen Fall unser Formular.
  • Sie müssen uns Ihre IBAN bitte bis spätestens Ende März 2025 bekannt geben, da wir ansonsten keine Möglichkeit zur Auszahlung haben.

     

Informationen rund um die Auszahlungsbeträge

  • Die Berechnung des pauschalen Entlastungsbeitrags orientiert sich am durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch ab dem Jahr 2022 sowie dem bezogenen Standard-Stromprodukt.
  • Unsere Kundinnen und Kunden erhalten im Abwicklungszeitraum ab Mai 2024 bis spätestens Dezember 2024 ein Informationsschreiben, in welchem über die genaue Höhe der Entlastung für die konkrete Haushaltsanlage informiert wird.
  • Die Auszahlungsbeträge im Neuprodukt sind geringer als im Altprodukt, da die Kundinnen und Kunden im Neuprodukt bereits seit ihrem Umstieg einen deutlich geringeren Strompreis bezahlen als jene, die nicht umgestiegen und im Altprodukt verblieben sind. Die Neuprodukt-Kundinnen und -Kunden haben sich die Differenz bereits bei den laufenden monatlichen Akontozahlungen oder im Zuge der laufenden Stromrechnung gespart.
  • Für den Fall, dass ein Stromvertriebskunde in Zusammenhang mit den Strompreiserhöhungen der IKB per 1.6.2022 und per 24.7.2023 Rückforderungsansprüche geltend macht, widmet die IKB Zahlungen an den jeweiligen Stromvertriebskunden aus dem Stromkostenentlastungspaket auf diese Rückforderungsansprüche (§ 1415 ABGB).
HaushaltsgrößeBetrag mit unserem Neuprodukt (ohne Boiler)Betrag mit unserem Altprodukt (ohne Boiler)
2-Personen-Haushalt mit ca. 2.300 kWh Stromverbrauch102,- Euro 119,- Euro
4-Personen-Haushalt mit ca. 4.700 kWh Stromverbrauch266,- Euro 366,- Euro 
Einfamilienhaus mit ca. 6.800 kWh Stromverbrauch426,- Euro 618,- Euro 
Einfamilienhaus mit Wärmepumpe mit ca. 10.100 kWh Stromverbrauch678,- Euro 1.013,- Euro 

Wichtige Fragen zum Entlastungsbeitrag

Nur für den Fall, dass Sie keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, ist es wichtig, uns bis spätestens 31. März 2025 Ihre IBAN für die Überweisung bekannt zu geben. Kontodaten, die uns erst nach dem 31. März 2025 erreichen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Über das Formular können Sie uns Ihren IBAN mitteilen.

Ja, wenn Sie noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben und uns bis spätestens 31. März 2025 Ihre IBAN nicht bekannt gegeben haben, dann bekommen Sie kein Geld mehr überwiesen.

Über das Formular können Sie uns Ihren IBAN mitteilen. Bitte füllen Sie dieses aus, damit wir Ihnen den Entlastungsbeitrag überweisen können.

Ja, aber nicht in voller Höhe. Die Entlastung wird anteilig für die Dauer des Vertragsverhältnisses ausbezahlt.

Entscheidend ist das Produkt, das am 1. Dezember 2023 von Ihnen bezogen wurde.

In diesem Fall müssen Sie sich an Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter wenden und darauf achten, dass er/sie uns rechtzeitig seine/ihre IBAN bekannt gibt. Sobald der Vermieter bzw. die Vermieterin den Entlastungsbeitrag überwiesen bekommen hat, müsste er diesen an Sie weitergeben, wenn sich die Stromkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dafür verringern.

Alle IKB-Haushaltskundinnen und -kunden, welche am 1. Dezember 2023 einen aufrechten Liefervertrag mit der IKB hatten, erhalten einen Entlastungsbeitrag.

Die Auszahlungsbeträge im Neuprodukt sind geringer als im Altprodukt, da die Kundinnen und Kunden im Neuprodukt bereits seit ihrem Umstieg einen deutlich geringeren Strompreis bezahlen als jene, die nicht umgestiegen und im Altprodukt verblieben sind. Die Neuprodukt-Kundinnen und -Kunden haben sich die Differenz bereits bei den laufenden monatlichen Akontozahlungen oder im Zuge der laufenden Stromrechnung gespart.

Sie haben noch weitere Fragen dazu?

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