Die IKB und die Arbeiterkammer Tirol haben ein Stromkostenentlastungspaket geschnürt. Ab zirka Ende Mai wird dieses als Einmalzahlung an die IKB-Haushaltskundinnen und -kunden überwiesen. Im Folgenden sind die wichtigsten Infos dazu angeführt.
Sie müssen uns Ihre IBAN bitte bis spätestens Ende März 2025 bekannt geben, da wir ansonsten keine Möglichkeit zur Auszahlung haben.
Haushaltsgröße | Betrag mit unserem Neuprodukt (ohne Boiler) | Betrag mit unserem Altprodukt (ohne Boiler) |
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2-Personen-Haushalt mit ca. 2.300 kWh Stromverbrauch | 102,- Euro | 119,- Euro |
4-Personen-Haushalt mit ca. 4.700 kWh Stromverbrauch | 266,- Euro | 366,- Euro |
Einfamilienhaus mit ca. 6.800 kWh Stromverbrauch | 426,- Euro | 618,- Euro |
Einfamilienhaus mit Wärmepumpe mit ca. 10.100 kWh Stromverbrauch | 678,- Euro | 1.013,- Euro |
Nur für den Fall, dass Sie keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, ist es wichtig, uns bis spätestens 31. März 2025 Ihre IBAN für die Überweisung bekannt zu geben. Kontodaten, die uns erst nach dem 31. März 2025 erreichen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Ja, wenn Sie noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben und uns bis spätestens 31. März 2025 Ihre IBAN nicht bekannt gegeben haben, dann bekommen Sie kein Geld mehr überwiesen.
Über das Formular können Sie uns Ihren IBAN mitteilen. Bitte füllen Sie dieses aus, damit wir Ihnen den Entlastungsbeitrag überweisen können.
Ja, aber nicht in voller Höhe. Die Entlastung wird anteilig für die Dauer des Vertragsverhältnisses ausbezahlt.
Ja, auch Neuprodukt-Kundinnen und -Kunden bekommen einen Entlastungsbeitrag.
Entscheidend ist das Produkt, das am 1. Dezember 2023 von Ihnen bezogen wurde.
In diesem Fall müssen Sie sich an Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter wenden und darauf achten, dass er/sie uns rechtzeitig seine/ihre IBAN bekannt gibt. Sobald der Vermieter bzw. die Vermieterin den Entlastungsbeitrag überwiesen bekommen hat, müsste er diesen an Sie weitergeben, wenn sich die Stromkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dafür verringern.
Alle IKB-Haushaltskundinnen und -kunden, welche am 1. Dezember 2023 einen aufrechten Liefervertrag mit der IKB hatten, erhalten einen Entlastungsbeitrag.
Die Auszahlungsbeträge im Neuprodukt sind geringer als im Altprodukt, da die Kundinnen und Kunden im Neuprodukt bereits seit ihrem Umstieg einen deutlich geringeren Strompreis bezahlen als jene, die nicht umgestiegen und im Altprodukt verblieben sind. Die Neuprodukt-Kundinnen und -Kunden haben sich die Differenz bereits bei den laufenden monatlichen Akontozahlungen oder im Zuge der laufenden Stromrechnung gespart.
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