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Entlastungsbeitrag für Unternehmen

Die IKB und die Wirtschaftskammer Tirol haben zum Ausgleich gestiegener Energiepreise ein Stromkostenentlastungspaket in Form einer pauschalen einmaligen Gutschrift geschnürt.

Wer bekommt einen Entlastungsbeitrag?

  • Alle Unternehmenskundinnen und -kunden, die am 1. Dezember 2023 ein Standard-Stromprodukt bezogen haben und über einen aufrechten Vertrag mit der IKB verfügen.
  • Für einen Anspruch auf den vollen Entlastungsbeitrag muss das Standard-Stromprodukt bereits seit 1. September 2022 bezogen worden sein. 

Informationen zum Erhalt des Entlastungsbeitrags

  • Die Informationsschreiben zur Beantragung der Gutschrift werden im Oktober 2024 versendet.
  • Eine Beantragung ist bis spätestens 31. Dezember 2024 über den QR-Code im übermittelten Schreiben zum IKB-Entlastungsbeitrag möglich.
  • Die Gutschrift erfolgt nach erfolgreicher Beantragung automatisch und wird in der vereinbarten Form Ihrer Rechnungslegung per Mail oder per Post übermittelt oder in unserem Kundenportal IKB-Direkt abgelegt.

Wie kommen wir zu Ihren Kontodaten?

  • Sie haben uns bereits eine SEPA-Lastschrift für die Begleichung Ihrer Stromrechnungen erteilt.
  • Sie haben keine SEPA-Lastschrift? Dann können Sie uns Ihre Kontodaten im Formular der Beantragung mitteilen. Scannen Sie dazu bitte den QR-Code auf dem übermittelten Schreiben zum IKB-Entlastungsbeitrag.
  • Sie müssen uns Ihre IBAN bitte bis spätestens 31. Dezember 2024 bekannt geben. Eine Beantragung nach dem 31. Dezember 2024 ist nicht mehr möglich!

Bitte beachten:

  • Der QR-Code auf Ihrem Schreiben enthält alle Ihrer Kundennummer zugeordneten Anlagen. Somit können Sie die Beantragung gesammelt für alle Ihre Anlagen durchführen.
  • Der Link lässt sich beliebig oft hintereinander öffnen. Nach Klick auf "Jetzt beantragen" ist die Beantragung abgeschlossen. 
     

Informationen rund um die Gutschriftsbeträge

  • Die Berechnung des pauschalen Entlastungsbeitrags orientiert sich am durchschnittlichen Jahresstromverbrauch sowie dem bezogenen Produkt.
  • Unsere Unternehmenskundinnen und -kunden erhalten ab Oktober 2024 ein Informationsschreiben, in welchem über die genaue Höhe der Gutschrift informiert wird.

Wichtige Fragen zum Entlastungsbeitrag

Bitte beantragen Sie Ihre Entlastungsbeitrag über den im Schreiben enthaltenen QR-Code. Im Anschluss an die Beantragung wird die Gutschrift in die Wege geleitet.

Ja, wenn Sie die Beantragung zum Erhalt des Entlastungsbeitrags nicht bis 31. Dezember 2024 abgeschickt haben.

Scannen Sie für die Beantragung den QR-Code auf Ihrem Schreiben, wählen Sie die Anlagen aus, für die Sie die Gutschrift erhalten möchten, und klicken Sie im Anschluss auf "Jetzt beantragen". 

Ja, aber nicht in voller Höhe und sofern Sie für die betreffende Anlage einen aufrechten Vertrag zum Standard-Stromprodukt haben. Die Entlastung wird anteilig für die Dauer des Vertragsverhältnisses ausbezahlt.

Nein. Ausschließlich Unternehmenskundinnen und -kunden, die am 1. Dezember 2023 ein Standard-Stromprodukt bezogen haben und über einen aufrechten Liefervertrag mit der IKB verfügen, erhalten einen Entlastungsbeitrag.

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