Die IKB und die Wirtschaftskammer Tirol haben zum Ausgleich gestiegener Energiepreise ein Stromkostenentlastungspaket in Form einer pauschalen einmaligen Gutschrift geschnürt.
Bitte beantragen Sie Ihre Entlastungsbeitrag über den im Schreiben enthaltenen QR-Code. Im Anschluss an die Beantragung wird die Gutschrift in die Wege geleitet.
Ja, wenn Sie die Beantragung zum Erhalt des Entlastungsbeitrags nicht bis 31. Dezember 2024 abgeschickt haben.
Scannen Sie für die Beantragung den QR-Code auf Ihrem Schreiben, wählen Sie die Anlagen aus, für die Sie die Gutschrift erhalten möchten, und klicken Sie im Anschluss auf "Jetzt beantragen".
Ja, aber nicht in voller Höhe und sofern Sie für die betreffende Anlage einen aufrechten Vertrag zum Standard-Stromprodukt haben. Die Entlastung wird anteilig für die Dauer des Vertragsverhältnisses ausbezahlt.
Nein. Ausschließlich Unternehmenskundinnen und -kunden, die am 1. Dezember 2023 ein Standard-Stromprodukt bezogen haben und über einen aufrechten Liefervertrag mit der IKB verfügen, erhalten einen Entlastungsbeitrag.
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