Smart Meter sind elektronische Zähler, die je nach Einstellung den Stromverbrauch speichern und an die IKB schicken. Die möglichen Konfigurationen und was genau gespeichert wird, ist unter Frage 4 aufgelistet. Im Netzkundenportal www.ikb.at/netzkundenportal können am Folgetag die Daten zum Stromverbrauch des Vortages eingesehen werden. Optisch ähneln die Stromzähler einem kleinen Computer mit Display. Sie lösen die bisher genutzten mechanischen, meist schwarzen Ferraris-Zähler ab, die Sie aus Ihrem Zählerkasten kennen.
Die EU verfolgt zur Erreichung ihrer klima- und energiepolitischen Zielsetzungen die technologische Modernisierung der derzeit passiven Stromnetze hin zu aktiven, intelligenten Netzen (sogenannte Smart Grids). Einen ersten wesentlichen Schritt dazu bildet Smart Meter. Im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass in Europa bis 2020 80 % der Haushalte mit Smart Meter ausgestattet sein sollen. Die Umsetzung dieser Vorgabe erfolgt in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten auf Basis einer konkreten Kosten-Nutzen-Analyse.
Die neuen Smart Meter messen und speichern Ihren Stromverbrauch und übertragen diese Daten verschlüsselt an die IKB. Dadurch ist eine manuelle Zählerablesung bei Ihnen Zuhause in der Regel nicht mehr notwendig.
Nach Installation des Zählers können Sie ihren Stromverbrauch auf dem Netzkundenportal einsehen – natürlich verschlüsselt und passwortgeschützt. Durch den Blick auf Ihren persönlichen Stromverbrauch können Sie nach unnötigen Stromfressern wie alten Geräten oder Apparaten im Stand-by-Modus suchen. Dadurch können Sie Strom bewusster und effizienter einsetzen und somit Kosten sparen. Das Kundenservice der IKB hilft Ihnen gerne mit einer Energiesparberatung. Ein weiterer Vorteil: Das An- und Abmelden des Stroms, beispielsweise bei einem Umzug, wird einfacher, da die Zähler nicht mehr vor Ort abgelesen werden müssen.
Die IKB wird einen Typ des intelligenten Stromzählers von verschiedenen Herstellern verwenden. Es gibt aber drei verschiedene auswählbare Zähler-Konfigurationen:
Opt-out-Einstellung | Standard-Einstellung | Opt-in-Einstellung |
Laufende Messung und Sichtanzeige wie beim mechanischen Ferraris-Zähler. Am Display wird immer der Gesamtmesswert angezeigt. | ||
Keine Speicherung von historischen Verbrauchswerten (wie Ferraris-Zähler). | Viertelstundenwerte werden für 60 Tage im Zähler gespeichert. | Viertelstundenwerte werden für 60 Tage im Zähler gespeichert. |
Übertragung des aktuellen Messwertes zur Rechnungslegung oder sonstigen Verbrauchsabgrenzung. | Übertragen wird ein Mal pro Tag ein aufsummierter Tageswert. | Je nach Tarif oder nach ausdrücklicher Zustimmung Übertragung der Viertel-stundenwerte eines Tages in der Regel ein Mal täglich. |
Nein, Sie können den Einbau nicht ablehnen, da die Einführung gesetzlich vorgeschrieben ist. Jeder Innsbrucker Haushalt bekommt ein intelligentes Messgerät. Sie können sich aber auch für eine häufigere oder seltenere Messung und Daten-Übertragung an die IKB entscheiden:
Wenn Sie wollen, dass Ihre Verbrauchsdaten wie bisher nur anlassbezogen (zum Beispiel zur Abrechnung) übertragen werden, können Sie die sogenannte Opt-out-Variante wählen.
Wenn Sie ganz genau wissen wollen, wie viel Strom Sie zu welcher Tageszeit verbrauchen, können Sie die Opt-in-Variante wählen. Dann werden auch 15-Minuten-Verbrauchswerte an die IKB übertragen. Diese Verbrauchswerte können Sie mit Ihrem persönlichen Zugang im IKB-Netzkundenportal einsehen.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie von der IKB schriftlich über den Termin zum Zählertausch informiert werden, können Sie sich entscheiden, ob Sie die Opt-in-Variante* oder die Opt-out-Variante* wählen.
Auch nach der Zählermontage ist ein Wechsel zwischen den Varianten jederzeit im Netzkundenportal möglich.
*Siehe Frage 4: Gibt es verschiedene Smart Meter?
Die IKB hat 2020 mit dem flächendeckenden Austausch von 120.000 Stromzählern im Versorgungsgebiet der IKB begonnen. Bis 2024 soll der Austausch abgeschlossen sein.
Jeder Kunde bzw. jede Kundin erhält zeitnah per Post ein Informationsschreiben über den geplanten Einbau des Smart Meters.
Der Austausch der Zähler wird durch Mitarbeiter:innen der IKB und von Partnerfirmen durchgeführt. Der Einbau eines neuen Stromzählers dauert in der Regel 20 Minuten. Die Anwesenheit des Kunden oder der Kundin ist nur dann erforderlich, wenn der Zähler für die IKB nicht zugänglich ist. In diesem Fall wird die IKB rechtzeitig einen persönlichen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Die neuen Stromzähler werden am Platz des alten Zählers installiert.
Je nach Einbausituation kann es zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen. Falls dies für Sie ein Problem darstellt, können Sie mit der IKB einen individuellen Montagetermin vereinbaren. Die Vorgehensweise hierzu können Sie dem Informationsschreiben entnehmen, das Sie vor dem Zählerwechsel erhalten.
Der Schutz Ihrer Daten hat für die IKB oberste Priorität. Daher werden alle Daten verschlüsselt übertragen. Die Übertragung in unser Rechenzentrum erfolgt standardmäßig über Leitungen der IKB, konkret über die Stromleitung bis zur nächsten Trafostation und von dort weiter via IKB-Glasfasernetz. Die IKB zieht die Verbrauchsdaten wie bisher nur für die gesetzlich definierten Zwecke, insbesondere für die Abrechnung, heran.
Es werden nur notwendige Daten übertragen wie zum Beispiel Zählerstände oder die Zählernummer. Die Daten sind einerseits für die Abrechnung der IKB und andererseits für die Verbrauchsinformation für Sie als Kunde erforderlich. Die Daten zeigen nur den Stromverbrauch je Zähler an. Die IKB kann nicht sehen, welche Geräte Sie wann verwenden oder ob Sie zuhause sind.
Die IKB wird die Verbrauchsdaten nur für die gesetzlich definierten Zwecke wie beispielsweise die Abrechnung heranziehen. Daten, die für die Abrechnung relevant sind, müssen sieben Jahre gespeichert werden, alle anderen Daten drei Jahre.
Die Daten werden ausschließlich auf Servern der IKB in Innsbruck gespeichert.
Wenn die Smart Meter installiert worden sind, können Sie mit Ihren persönlichen Zugangsdaten und einem Passwort Ihre Daten über das IKB-Netzkundenportal abrufen. Die IKB wird die Verbrauchsdaten nur für die gesetzlich definierten Zwecke wie beispielsweise die Abrechnung heranziehen. Wir wollen uns freiwillig für die strengen Smart-Meter-Verhaltensregeln von Österreichs Energie zertifizieren.
Immer wieder wird publiziert, dass mit Smart Metern abgeleitet werden kann, wann welches Fernsehprogramm gerade gesehen oder wann geduscht wird. Diese Befürchtungen können definitiv ausgeräumt werden, da zum einen sehr strenge datenschutzrechtliche Auflagen bestehen. Zum anderen sind auf dem Display des Smart Meters im Vergleich zum Anzeigefeld eines Ferrariszählers keine zusätzlichen Informationen ersichtlich. Auch verbraucht ein Smart Meter, anders als man vielleicht vermuten würde, grundsätzlich weniger Energie als ein Ferrariszähler, auch weil die Verbrauchsdaten der Kunden nicht ständig einzeln, sondern gesammelt übertragen werden.
Standardmäßig wird bei einem Smart Meter so wie bisher beim Ferrariszähler nur der aktuelle Zählerstand angezeigt. Beim Ferrariszähler dreht sich das außen sichtbare Zählrad schneller, wenn ein großer Stromverbraucher in Betrieb genommen wird. Im Fall der Inbetriebnahme eines großen Stromverbrauchers läuft auch der am Smart Meter-Display sichtbare Zählerstand schneller weiter. Um das erkennen zu können, ist es aber auch beim Smart Meter notwendig, den Smart Meter vor Ort konkret zu beobachten.
Ob nun beispielsweise zwei oder drei Leuchtmittel eingeschaltet sind, wird weder beim Ferrariszähler noch beim Smart Meter erkennbar sein, da sie auf Grund ihrer geringen Leistungsinanspruchnahme (20 – 30 Watt je nach Leuchtmittel) kaum Energie verbrauchen.
Auch ein Fernsehgerät verbraucht in der Regel wenig Energie und benötigt daher nur eine geringe Leistung (rund 200 Watt). Ein Messgerät (Smart Meter oder Ferrariszähler) wird den Betrieb eines Fernsehgerätes also kaum registrieren.
Für Außenstehende ist es allein durch den Smart Meter nicht zu beurteilen, welches konkrete Gerät gerade einen höheren Energieverbrauch bewirkt. Ein Beispiel: Um aus den Zählerdaten zu schließen, dass geduscht wird, müsste schon vorweg bekannt sein, dass ein betreffender Haushalt Warmwasser mit einem Elektrodurchlauferhitzer erzeugt und dass keine weiteren Stromverbraucher zur selben Zeit in Verwendung sind.
Bei Geräten mit hohem Energieverbrauch, wie z.B. E-Herd (bis zu 7.500 W), Backofen (bis zu 4.000 W), Wäschetrockner (etwa 3.000 W), Waschmaschine (bis zu 2.800 W), Geschirrspüler (etwa 2.200 W), Klimagerät (etwa 30 W pro m³ Luft, d.h. für einen Raum mit 20m² und 2,5m Höhe: 1.800 W), Staubsauger (max. 900 W) oder Dunstabzug (etwa 400 W), ist aus den Zählermesswerten grundsätzlich erkennbar, dass leistungsstarke Geräte Verwendung finden. Es ist jedoch nicht eruierbar, um welche konkreten Geräte es sich handelt.
Nach aktuellem Wissensstand ist die von Smart Metern zusätzlich verursachte Strahlenbelastung äußerst gering. Ihre Gesundheit wird daher nicht gefährdet. Dazu kommt noch, dass im Gegensatz zu Mobiltelefonen kein Körperkontakt besteht. In der Regel sind die Zähler der Empfehlung der Österreichischen Ärztekammer entsprechend fern von Schlafräumen angebracht und Funkverbindungen werden nur zeitweise zur Übermittlung des Zählerstands aufgebaut.
Mithilfe des Smart Meters und dessen Kundenschnittstelle wird die Grundlage geschaffen, dass Sie Ihre aktuellen Verbrauchsdaten zeitsynchron in Smart-Home-Anwendungen erfassen und weiterverarbeiten können. Das Zusammenspiel von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und vielen weiteren Anwendungen kann damit noch besser koordiniert und der Energieeinsatz optimal gestaltet werden.
Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Haushalte in Österreich Smart Meter bekommen. Alle Infos zur gesetzlichen Lage finden Sie unter folgendem Link: www.e-control.at/konsumenten/smart-meter
Eine Novelle der Intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) führte Ende 2017 zu einer bedeutenden Stärkung der Rechte der Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Endverbraucherinnen und Endverbrauchern wurde dabei das Recht eingeräumt, die Konfiguration der Zähler selbst zu bestimmen. Wenn jemand einen Smart Meter ablehnt, weil er zum Beispiel keine tägliche Datenübertragung möchte, kann er vom sogenannten Recht auf Opt-Out Gebrauch machen. Beim Opt-Out wird der Zählerstand nur zu Abrechnungszwecken ausgelesen und auch die Abschalt- sowie Leistungsbegrenzungsfunktion wird deaktiviert. Am Messgerät muss diese Einstellung klar ersichtlich sein. Der Netzbetreiber darf die Konfiguration nicht einseitig ändern.
Einen Rechtsanspruch auf Behalten des mechanischen Zählers (Ferraris–Zähler) gibt es allerdings nicht. Der Zähler steht nämlich im Eigentum des Netzbetreibers. Dieser hat somit das Recht, den Hersteller und die Art des Gerätes bei der Beschaffung auszuwählen. Zudem sind die Netzbetreiber aufgrund EU-rechtlicher und in der Folge nationaler Rechtsvorgaben verpflichtet, bis 2025 95 % der Zählpunkte auf neue digitale Messgeräte umzustellen. Auch ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Vorgaben des Eichgesetzes einzuhalten.
Nein, für die Installation fallen für Sie keine unmittelbaren Kosten an. Die Kosten für den Betrieb sind Teil des Netzentgeltes. Dieses wird von der E-Control reguliert.
Vor der Bestellung der Zähler wurden die Anforderungen erarbeitet und die technische Ausführung festgelegt. Das ist in Europa, und zwar meist in Österreich, erfolgt. Aus vergaberechtlichen Gründen kann ein Auftrag nicht nur an Lieferanten aus Österreich vergeben werden, daher ist die Ausschreibung europaweit durchgeführt worden. Große Teile der europäischen Elektronikproduktion ist die letzten Jahre nach China verlegt worden. Auch der durch die Ausschreibung ermittelte Dienstleister lässt in China produzieren. Das bedeutet, dass das Know-how aus Österreich, die Ware selbst aus China stammt.
Die Altgeräte werden von einem Entsorgungsfachbetrieb übernommen und der gesetzlich vorgeschriebenen Verwertung zugeführt. Die Zähler werden mechanisch in Einzelfraktionen zerlegt und zu 100 % einer Wiederverwertung zugeführt. Metalle und Edelmetalle werden über unterschiedliche Verfahren rückgewonnen. Kunststoffgehäuse und -bauteile können in der Regel als Ersatzbrennstoff eingesetzt werden.
Nach § 26 E-Control-Gesetz besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der E-Control anzurufen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, an der Streitschlichtung mitzuwirken, alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen und gegebenenfalls einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. In Streitschlichtungsfällen, die Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes betrifft, ist die Bundesarbeitskammer verpflichtend beizuziehen. Grundsätzlich sollte binnen sechs Wochen eine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden.
Der konkrete Ablauf des Verfahrens ist den Verfahrensrichtlinien der E-Control zu entnehmen (diese sind auf der Website der E-Control unter www.e-control.at verfügbar).
Bei der Streitschlichtung handelt es sich um ein Verfahren, das kostenlos ist und weder besonderen Formerfordernissen unterliegt noch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfordert. Das Schlichtungsverfahren soll den Betroffenen ermöglichen, Konflikte auf kurzem Weg ohne Anrufung eines Gerichts zu lösen.
Für allgemeine Informationen hinsichtlich Smart Meter darf auf die Website der E-Control verwiesen werden: www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/smart-metering
Für rechtliche Informationen betreffend Datenschutz darf auf unsere Datenschutzerklärung sowie die DSGVO und das ElWOG 2010 verwiesen werden: