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Entscheidung des OGH zum Netzzutrittsentgelt für PV-Anlagen

Wer eine Photovoltaikanlage an das Stromnetz anschließen möchte, muss das bei dem:der Netzbetreiber:in – wie etwas der IKB – beantragen. Für den Anschluss der Anlage werden Pauschalpreise verrechnet.

Neu ist: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) muss das pauschalierte Netzzutrittsentgelt nicht bezahlt werden, wenn bereits ein passender Netzanschluss vorhanden ist und keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Alle, die das Entgelt bereits entrichtet haben, bekommen den Betrag automatisch in Form einer Gutschrift rückerstattet.

Wichtiges für unsere Kund:innen auf einen Blick

  • Betroffen sind alle Photovoltaikanlagen, die ab 27. Juli 2021 (ab Inkrafttreten des EAG-Paketes und somit Einführung der Pauschale) ans IKB-Netz angeschlossen wurden.
  • Sie müssen aktiv nichts tun. Wenn Sie unter die Regelung fallen, bekommen Sie automatisch die Gutschrift auf Ihr IKB-Verrechnungskonto. Zusätzlich bekommen Sie ein Schreiben mit der Höhe der Gutschrift.
  • Bitte geben Sie uns etwas Zeit, um alle Anschlüsse zu prüfen und Sie gegebenenfalls zu informieren. 
     

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